Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von S & T Hausmanagement
1. Inhalt des Vertrags/Allgemeines
Alle Dienstleistungen gemäß dem gültigen Leistungsangebots von S & T Hausmanagement werden ausschließlich auf der Basis der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geleistet. Der Inhalt der AGBs kann durch S & T Hausmanagement (nachfolgend Auftragnehmer genannt) jederzeit geändert werden. Im Falle einer Änderung gilt diese auch für bestehende Vertragspartner. Diese müssen seitens des Auftragnehmers unverzüglich über die geänderten AGB informiert werden. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der geänderten AGB schriftlich Widerspruch beim Auftragnehmer ein, so gilt dieses Verhalten als Zustimmung zu den geänderten AGB.
Die Gültigkeit der AGB des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber durch seine Unterschrift an. Abweichungen von den AGB sind nur zulässig, wenn diese schriftlich im Dienstleistungsvertrag festgehalten sind.
1. Leistungsumfang
Der Umfang der Dienstleistungen des Auftragnehmers ist in seinem Leistungsverzeichnis für Hausbetreuung detailliert geregelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, sorgfältig und zuverlässig zu erbringen.
Für künftige weitere Vereinbarungen gelten diese Vertragsbedingungen des Auftragnehmers, ohne gesonderten Hinweis auf selbige, als anerkannt. Etwaige diesen entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie in Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarten Leistungen beschränken sich mangels ausdrücklicher, anderweitiger Vereinbarung, insbesondere bei Wohnungs- eigentümer-Gemeinschaften, auf die Gemeinschaftsseinrichtungen. Zusätzliche Leistungen bedürfen jedenfalls eines gesonderten Auftrages.
1.1 Reinigung während Baustellen im Haus. Die Reinigung gilt nur für normale Verschmutzung. Reinigung nach Handwerkern usw. müssen gesondert nach Aufwand verrechnet werden. Der Abtransport von Ansammlungen diverser Materialien wie Kartons, Verpackung oder Schutt erfolgt nur gegen Extrabestellung bzw. Extraverrechnung.
1.2 Die Art der Reinigung wird auf einer Kontrollliste dokumentiert.
1.3 Der Reinigungszustand des Objektes wird regelmäßig kontrolliert. Wünsche und Beschwerden sind direkt an das Büro weiterzuleiten.
1.4 Nichtwasserlösliche Flecken wie Teer, Lacke, Dispersion, Wachs, etc., die nicht mit üblichen Allzweckreinigern entfernbar sich, müssen mit Speziallösungsmitteln behandelt werden und können nur auf Regiebasis gesondert verrechnet werden.
1.5 Reinigungen von Ekel erregenden Verschmutzungen werden extra verrechnet.
1.6 Sämtliche erforderliche Maschinen, Geräte sowie Reinigungsmaterialien für den angebotenen Reinigungsumfang sind im Preis inbegriffen.
1.7 Beleuchtungskörper Kontrolle und Austausch der Glühbirnen erfolgt im Zuge der regulären Reinigung: jedoch nur bei Lampen, die mit einer 5-stufigen Leiter zu erreichen sind. Extraanfahrten werden gesondert in Rechnung gestellt.
1.8 Schlüssel Der Auftragnehmer benötigt von allen versperrten Räumen, die zur Betreuung übergeben werden, 1 Stück Schlüssel. Ein Anspruch auf Betreuung von Räumlichkeiten, die zur Zeit des routinemäßigen Einsatzes verschlossen sind, besteht nicht. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.
1.9 Arbeitszeiten Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Leistungszeitraum jeweils täglich zwischen 07:00 und 18:00 Uhr. Leistungen ausserhalb dieses Zeitraums müssen gesondert betrachtet werden bzw. bedürfen einer schriftlichen vertraglichen Form.
1.10 Die Kehrung des Gehsteiges und des Hofes, so diese einen Vertragsgegenstand darstellen, erfolgt nur an niederschlagsfreien Tagen und wenn keine Frostgefahr besteht. Das Streumaterial muss nach Aufbringung ca. 10 Tage liegen bleiben.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung zustande. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend und es bedürfen sämtliche Aufträge, Vereinbarungen, mündliche Abmachungen etc. der schriftlichen Form.
3. Laufzeit
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungen sind in schriftlicher Form , beiderseitig mit einer einmonatigen Frist zum Monatsende möglich.
4. Entgelt
Rechnungen erfolgen monatlich zum Ende
4.1 Bei mehreren Hauseigentümern haften alle für Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu ungeteilter Hand. Für den Fall, dass der Hausverwalter nicht Namen und Anschrift der Hauseigentümer bei Vertragsabschluss bekannt gibt, haftet er neben diesen als Bürge und Zahler.
4.2 Im Falle einer Veräußerung der Liegenschaft oder bei Wechsel der Hausverwaltung ist der Auftraggeber für eine ordnungsgemäße Kündigung des Vertrages zuständig und verantwortlich.
4.3 Die Preise gelten als veränderlich und richten sich nach der derzeit gültigen Marktsituation. Das Entgelt kann ohne Vertragskorrektur automatisch an diesen Index angepasst werden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird in der zweiten Hälfte des laufenden Monats gestellt .Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszinsen per Monat.
6. Berichterstattung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber über besondere ihm bekannt gewordene Vorkommnisse oder von ihm festgestellte Schäden, Gebrechen oder sonstiger Mängel beim betreuten Objekt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen grob fahrlässig entstehen, soweit sie im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers dem Grunde und der Höhe nach gedeckt sind. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen mittel- oder unmittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf der Vereinbarung endet die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.
7.1. Haftungsausschluss
Für Mängel und Schäden, die daraus zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber relevante Informationen für die Ausübung der vertragsgegenschändlichen Leistung nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenso für Schäden, welche durch nicht ordnungsgemäße Werkzeuge zur Leistungsausübung, sofern diese vom Auftraggeber gesellt werden, entstanden sind.
Für Schäden an Personen und Sachwerten aufgrund zeitlicher Verzögerung bei Winterdienstleistungen welche aufgrund von erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, wird nicht von Auftragnehmer gehaftet. Ebenso wird nicht für Schäden an durch Schnee bedeckte Gegenstände, die nicht ersichtlich sind und grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, gehaftet.
Für Schäden an der Flora übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
Personen- und Sachschäden, die entstehen durch gereinigte, nasse oder behandelte Gehflächen in Treppenbereichen, Fluren, Abgängen oder Gehwegen entstehen wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich potentielle Gefahrenquellen durch geeignete Hinweisschilder zu markieren.
8. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne Berechnung Wasser und Strom, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren Raum für Materialien, Geräte und Maschinen
9. Objekteinweisung
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in sämtliche vorhandene technische Einrichtungen einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und ihm die erforderlichen Schlüssel (Haustorschlüssel 2fach) zu übergeben. Erfolgt eine Einweisung – gleich aus welchen Gründen – nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, den Auftragnehmer nicht schadenersatzpflichtig machen. Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Anwesens für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild oder einen Hausmeisterbriefkasten anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Anwesen vom Auftragnehmer betreut wird und wie dessen Bewohner den Auftragnehmer im Notfall erreichen können.
10.Gästehausbetreuung
Der AN prüft bei der Abreise der Gäste die/das Ferienwohnung/Haus auf sichtbare Schäden bzw. Verlust / Diebstahl , dies im Rahmen einer Schnelldurchsicht .Für versteckte Mängel/Beschädigungen die bei der Schnelldurchsicht nicht erkannt werden , kann und wird der AN keine Haftung bzw. Verantwortung übernehmen .
10.1 Leerstandzeiten
Sofern vertraglich nicht explizit vereinbart ist der AN nicht veranlasst während längerer Ruhezeiten (Saison Ende / Vermietungspause) das Objekt auf Schäden , Störungen usw. zu überprüfen.
10.2 An & Abreisezeiten
Mit der Übergabe der Betreuung an den AN verpflichtet sich den AG die An und Abreisezeiten für Gäste während Ihres Aufenthalts wie folgt einzuhalten und schriftlich zu kommunizieren .
Die Abreise für Gäste ist bis spätestens 10.00h zu vollziehen.
Die Anreise der Gäste ist frühestens ab 16.00h möglich , sofern An und Abreise am gleichen Tag stattfinden . Abweichungen sind nur in Abstimmung mit dem AN möglich .
Bei Belegungen des Objektes an versetzten Tagen gelten die gleichen Zeiten und können nach Information und Absprache mit dem AN verändert werden sofern dies organisatorisch möglich ist .
11. Nichtigkeit
Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An der Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung juristisch und ökonomisch am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Das zuständige Amtsgericht ist Traunstein